Bei welchen Krankheiten darf man keine Lasertherapie anwenden?
Die Lasertherapie oder Low-Level-Lasertherapie (LLLT) ist eine Behandlungsmethode, die in der modernen Medizin sehr vielseitig einsetzbar ist und auch entsprechend genutzt wird.
Die Anwendungsbereiche sind akute und chronische Schmerzen, Entzündungen, Wunden und Verletzungen. Auch für kosmetische Zwecke wie eine dauerhafte Haarentfernung kann auf die Lasertherapie zurückgegriffen werden.
Es gibt jedoch trotz der vielfältigen Einsatzbereiche Krankheitsbilder und andere Einschränkungen, bei denen das Verfahren nicht oder nur mit großer Vorsicht angewendet werden darf. Unser Beitrag beschreibt die wichtigsten Kontraindikationen, die Sie vor einer eventuellen Lasertherapie kennen und beachten sollten.
Krebserkrankungen
Patienten mit einer bekannten oder vermuteten Krebserkrankung müssen vorsichtig sein, denn bei malignen Tumoren besteht die Gefahr, dass Krebszellen stimuliert und das Tumorwachstum gefördert werden. Krebszellen könnten sich auch in benachbarten Geweben ausbreiten und die Metastasenbildung begünstigen. Wenn überhaupt, sollte eine Anwendung der LLLT nur nach Rücksprache und unter strenger Überwachung eines Onkologen erfolgen.
Akute Infektionen und chronisch entzündliche Erkrankungen der Haut
Eine Kontraindikation liegt auch bei akuten Infektionen vor, die pilzlicher, bakterieller oder viraler Natur sind wie beispielsweise Herpes. Denn die Lasertherapie kann in solchen Fällen das betroffene Gewebe zusätzlich reizen und einen natürlichen Heilungsprozess verhindern. Zudem gibt es ein erhöhtes Risiko, dass sich eine Infektion durch die thermische Wirkung des Lasers weiter ausgebreitet.
Bei chronisch entzündlichen Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psiorasis sollte die Anwendung der Lasertherapie sorgfältig geprüft werden. Es wurden zwar teilweise positive Effekte durch LLLT beobachtet, aber aktive Entzündungen und Reizreaktionen können durch den Laser verstärkt werden und zu einer Verschlechterung des Krankheitsbildes führen.
Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, und direkte Hinweise auf eine schädliche Wirkung der Lasertherapie gibt es nicht, aber trotzdem sollten der Bauchbereich und der Unterleib nicht mit Laser behandelt werden, denn es gibt theoretische Bedenken im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Fötus.
Augenkrankheiten und Augenschutz
Bei Netzhauterkrankungen hat sich die Lasertherapie etabliert. Allerdings kann eine unsachgemäße Anwendung in Augennähe zu irreversiblen Schäden führen. Grundsätzlich sollten Patienten und Therapeuten immer einen geeigneten Augenschutz tragen. Unabdingbar ist auch eine exakte Indikationsstellung vor einer Behandlung.
Epilepsie
Gepulstes Licht kann in bestimmten Frequenzbereichen bei Patientinnen und Patienten mit Epilepsie Anfälle auslösen. Eine Behandlung mit LLLT sollte deshalb mit besonderer Vorsicht und einer engmaschigen Überwachung der betroffenen Personen erfolgen.
Schilddrüsenerkrankungen
Eine Laserbestrahlung in der Region der Schilddrüse kann zu einer gesteigerten Stimulation des Organs und damit einer erhöhten Hormonproduktion führen. Eine LLLT-Anwendung sollte deshalb in diesem Bereich vermieden werden, falls eine spezifische Indikation vorliegt.
Blutgerinnungsstörungen
Bei Gerinnungsstörungen besteht durch die Lasertherapie ein erhöhtes Risiko von unkontrollierten Blutungen und der Bildung von Hämatomen nach einer Behandlung. Dies wird zwar nicht als zwingende Kontraindikation gesehen, trotzdem sollte das Risiko sorgfältig abgewogen werden. Im Zweifelsfall ist ein anderer Therapieansatz zu wählen.
Offene Wunden und Verbrennungen
Frisch entstandene Wunden und akute Verbrennungen sollten von einer Laseranwendung ausgeschlossen werden, da der Heilungsprozess gestört werden kann oder sogar Infektionen begünstigt werden. Eine unterstützende LLLT kann eventuell nach vollständiger Schließung und Abheilung einer Wunde erfolgen.
Muttermale, Tätowierungen, dunkle Hautpartien
Hautbereiche mit einer dunklen Pigmentierung, Muttermale und Tätowierungen absorbieren Laserlicht stärker. Das kann zu einer lokalen Überhitzung und Hautschäden führen. Deshalb sind diese Bereiche vorsichtig zu behandeln.
Fazit
Die Lasertherapie ist nicht universell einsetzbar, grundsätzlich jedoch ein sicheres Verfahren, wenn die genannten Kontraindikationen beachtet werden. Vor jeder Anwendung ist es essenziell, eine detaillierte Anamnese und eine interdisziplinäre Absprache durchzuführen, um Risiken zu vermeiden. Wir informieren Sie gerne ausführlich bei einem Gespräch in unserem Gesundheitszentrum.