Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
Wie der Name bereits nahelegt, kommen bei der gerätegestützten Krankengymnastik medizinische Trainingsgeräte zum Einsatz, an denen die Patienten unter der Anleitung einer Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten aktive Bewegungen durchführen. Typische Geräte sind zum Beispiel Latzug, Butterfly, Bauchtrainer, Rückentrainer, Seilzüge und Beinpressen. Zuerst wird ein gründlicher Befund erhoben, nach dem dann ein für den Patienten individueller Behandlungsplan erstellt wird, der sich an seinem Krankheitsbild orientiert.
Wozu dient die gerätegestützte Krankengymnastik?
Die KGG dient der Behandlung von Muskelschwäche, der Wiederherstellung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination nach Verletzungen, operativen Eingriffen oder auch Fehlhaltungen. Weiterhin kommt sie bei Dysbalancen, motorischen Beschwerden, Verkürzungen und chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule zum Einsatz.
Bei der Erstellung des individuellen Behandlungsplans richtet sich der Fokus auf das Einüben von funktionellen Bewegungsmustern. Hierbei ist das systematische Training bestimmter Muskelanspannungen von besonderer Bedeutung, um die Leistungsfähigkeit eben dieser Muskelgruppen zu steigern. Die KGG wird nur in speziell ausgestatteten Physiotherapie-Praxen von Therapeuten mit einer entsprechenden Ausbildung durchgeführt.
Hier ein Überblick über typische Beschwerden, bei denen die gerätegestützte Krankengymnastik als Behandlungsmethode in Frage kommt:
- Regeneration nach Verletzungen und Operationen
- Verletzungen an Bändern (zum Beispiel als Folgebehandlung nach einer Kreuzband-OP)
- Gelenk- oder Knochenverletzungen (nach Akutphase – ca. 6 Wochen später)
- Probleme mit der Wirbelsäule
- Probleme mit den Schultern
- Rücken- und Nackenschmerzen
- Behandlung und Prävention von Verschleiß- und Rückenerkrankungen
- Nachbehandlung bei Gelenkersatz (zum Beispiel bei einem künstlichen Hüftgelenk)
- Herz-Kreislauf- und Atemwegsprobleme
- körperliche Schwäche nach einer Chemotherapie
- allgemein verringerte körperliche Leistungsfähigkeit
Welche Leistungen umfasst die gerätegestützte Krankengymnastik?
Die Behandlung im Rahmen der KGG erfolgt im Kleingruppen – bis zu 3 Personen und dauert 1 Stunde an bestimmten Geräten gemäß dem zu Beginn erstellten persönlichen Behandlungsplan. Zu Beginn einer Sitzung erfolgt ein kurzes Aufwärmprogramm, am Ende ein Abwärmprogramm. Je nach Beschwerdebild werden die erforderlichen Bewegungsabläufe ausgewählt und am Trainingsgerät eingeübt.
Der Therapeut bestimmt für die einzelnen Bewegungsabläufe den Grad der Belastung sowie die Anzahl von Wiederholungen und Serien, wobei eine korrekte Anleitung und eine kontinuierliche Aufsicht gewährleistet ist. Zudem kontrolliert er die Einhaltung des individuellen Trainingsplans und erarbeitet ein begleitendes Programm an Übungen zur selbstständigen Mobilisation und Stabilisation sowie zur Förderung der körperlichen Dehnfähigkeit und Geschmeidigkeit.
Wie erhält man eine Verordnung für die gerätegestützte Krankengymnastik?
Hierfür ist der behandelnde Arzt zuständig. Das kann der Hausarzt sein, ein Chirurg oder auch ein Orthopäde. Er erstellt eine Diagnose zu einem chirurgischen, orthopädischen oder neurologischen Krankheitsbild und verordnet anschließend die KGG über eine Heilmittelverordnung.
Welche Kontraindikationen gibt es?
Patienten, die unter einer Herz- oder Kreislauferkrankung leiden, sollten die gerätegestützte Krankengymnastik nicht ohne eine Absprache mit ihrem behandelnden Arzt nutzen. Ebenso ist bei Fieber und bei einer akuten Entzündung von dieser Behandlungsmethode abzuraten.